Liebe Mitglieder und Fans,
Dank Euch gehört der F.C. Hansa Rostock weiterhin zu den beliebtesten Fußballvereinen der Liga. Das beweisen unsere kontinuierlich steigenden Mitgliederzahlen.
Unsere Hansa-Familie wächst!
Seit 01.01.2006 gibt es eine neue Form der Mitgliederbetreuung.
Schlägt dein Herz Weiß-Blau und ist der F.C. Hansa Rostock dein Verein, dann ist eine Mitgliedschaft genau das Richtige für dich.
Eine Mitgliedschaft beim F.C Hansa Rostock ist eine Herzensangelegenheit und zeigt die feste Bindung zu unserer Mannschaft – in guten und in schlechten Zeiten. Wer zum F.C. Hansa Rostock gehört, ist mehr als nur ein Vereinsmitglied. Er ist Teil der Hansa-Familie!
Mitgliederzähler: 7.414 Danke für Eure Treue!
(Stand 06.03.2013)
F.C. Hansa Rostock
Mitgliederbetreuung
Britta Jauch
Trotzenburger Weg 14
18057 Rostock
Telefon: 0381 - 4999999
Telefax: 0381 - 4999974
E-Mail: mitglieder@fc-hansa.de
» Satzung des F.C. Hansa Rostock
(pdf-Datei, 1164Kb)
» Beitragsordnung
(pdf-Datei, 22Kb)
» Mitgliedsantrag
(pdf-Datei, 1565 Kb)
Du bist bereits Mitglied, aber deine Freunde, Familie oder dein Sitznachbar in der DKB-Arena noch nicht? Dann überzeuge Sie doch von einer Mitgliedschaft und lass` dich von uns belohnen.
Gemäß § 9 der Satzung des F.C. Hansa Rostock e.V. beschließt die Mitgliederversammlung folgende ab dem 01.01.2011 gültige Mitgliedsbeiträge:
| Monatsbeitrag | 8,00 Euro |
| Monatsbeitrag ermäßigt | |
| bis zum 18. Geburtstag: | 2,50 Euro |
| bis zum 25. Geburtstag: | 4,00 Euro |
| ab dem 65. Geburtstag: | 4,00 Euro |
| Mitglied auf Lebenszeit: | 1.965,00 Euro |
| ALG-Empfänger, Schwerbehinderte: | 4,00 Euro |
| Die Ermäßigung (ALG, Schwerbehinderte) gilt nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises. | |
| sonstige Monatsbeiträge | |
| Fördermitgliedschaft | über 8,00 Euro |
| Der Beitrag für die Fördermitgliedschaft muss über 8,00 Euro liegen und kann in seiner Höhe vom Mitglied selbst definiert werden. | |
Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt und die Voraussetzungen für die Ermäßigung gegenüber dem Verein in schriftlicher Form nachgewiesen sind. Für alle Ermäßigungen (ALG-Empfänger, Schwerbehinderte) gilt eine schriftliche Antrags- und Nachweispflicht. Dem Antrag sind eindeutige Nachweise beizufügen. Nach Ablauf der Gültigkeit des Nachweises für den Ermäßigungsgrund hat das Mitglied die Pflicht, das Fortbestehen der Voraussetzung für die Ermäßigung unaufgefordert beim Verein nachzuweisen. Andernfalls werden die nicht ermäßigten Beiträge fällig.
Einmal gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet!
Die mit (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben.
Über Ihre E-Mail Adresse erhalten Sie den Zugang zum Download der Stadionzeitung "KOGGE" als PDF-Datei, sowie den Zugang zu unserem Mitgliedervorverkauf im Online-Ticketing.
Hiermit möchte ich die unten angeführten Änderungen zu meiner Mitgliedschaft übermitteln: