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13.12.2017 19:30 Uhr

DFB-Urteil: 30.500 Euro Geldstrafe für den F.C. Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes und mehrerer unsportlicher Verhalten seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 30.500 Euro belegt. Bis zu 8.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2018 nachzuweisen wäre.

Allein 25.000 Euro der Geldstrafe entfallen auf die Vorkommnisse während des DFB-Pokalspiels gegen Bundesligist Hertha BSC am 14. August 2017, für die Hertha bereits eine Geldstrafe von 100.000 Euro bekam.

Die übrigen 5.500 Euro der Geldstrafe resultieren aus Vorkommnissen in den beiden Drittligaspielen am 22. Juli bei den Sportfreunden Lotte und am 14. Oktober 2017 während der Partie bei Carl Zeiss Jena. 

Aufgrund der zu erwartenden Kosten und der geringen Erfolgschancen sieht der F.C. Hansa Rostock davon ab, weitere Rechtsmittel (Einspruch und mündliche Anhörung in Frankfurt) zu ergreifen.