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13.07.2017 12:46 Uhr

DFB-Urteil: Zuschauerteilausschluss, Geldstrafe und Auflage / Hansa Rostock legt Einspruch ein

Nach Zuschauer-Vorkommnissen in sechs Spielen der abgelaufenen Rückrunde hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem Zuschauerteilausschluss bei einem Meisterschafts-Heimspiel verurteilt.

Außerdem wird der Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt, wovon 5.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden können, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen wäre. Hinzu kommt die Auflage, ein Konzept zur Erhöhung der Sicherheit bei Auswärtsspielen zu erarbeiten und dem DFB bis zum 31. August 2017 vorzulegen.

Für den Zuschauerteilausschluss macht das Urteil klare Vorgaben: Nur Inhaber von Sitzplatz-Dauerkarten, VIP-Karten und Schiedsrichterkarten dürfen ins Stadion, zudem die Anhänger des Gästevereins. Darüber hinaus ist jegliche weitere Abgabe von Tickets untersagt. Hansa muss auch sicherstellen, dass nicht genutzte Karten aus dem Ticketkontingent des Gastvereins nicht anderweitig in den Verkauf gelangen.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann der Verein binnen 24 Stunden Einspruch einlegen und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.

Der F.C. Hansa Rostock wird das Urteil nicht akzeptieren und Einspruch einlegen.