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07.04.2017 10:41 Uhr

Faninformationen für das Auswärtsspiel bei Mainz II

Liebe Hansa-Fans, für das Auswärtsspiel unserer Kogge bei Mainz II (Sonntag, 09.04.2017, Anstoß 14 Uhr) liegen Informationen vor.

Anreise

Zug / ÖPNV
Ab Mainz Hauptbahnhof zu Fuß ca. 15 Minuten.

Bus
Die Gästebusse können auf dem Seitenstreifen vom Martin-Luther-King-Weg parken. Die Einweisung erfolgt hier durch Ordnungsdienst bzw. Polizei.

PKW
Am Stadion selbst gibt es keine Parkplätze (Martin-Luther-King-Weg). Als Alternative verweisen wir auf das Parkhaus in der Wallstraße (Für das Navi: Wallstraße 72, 55122 Mainz. Die Kosten betragen hier 2 Euro pro Fahrzeug. Von hier aus sind es ca. 5 Minuten zu Fuß bis zum Gästeblock.


Fanutensilien

Folgende Fanutensilien sind erlaubt:

  • 2x Megaphone
  • 7x Schwenkfahnen (ca. 3m x 3m)
  • Fahnen mit einer Stocklänge bis zu 2m
  • 30x Doppelhalter
  • 3x Trommeln (offen, einsehbar)
  • Spruchbänder (müssen spätestens 2 Tage vor dem Spiel angemeldet werden)
  • 3 Rollen Klebeband


Stadion

Die Mitnahme von Getränken ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Tetrapaks bis 0,2l. Im Stadion ist nur Barzahlung möglich. Die Mitnahme von Rucksäcken ist nicht gestattest, Handtaschen dürfen nur bis zu einer Größe von A4 mitgenommen werden. Am Einlass besteht die Möglichkeit, diese kostenfrei abzugeben. Hier muss jedoch eine Haftungsverzichtserklärung unterschrieben werden. Bauchtaschen dürfen mit ins Stadion.

Eine festgelegte Promillegrenze gibt es nicht. Sichtlich alkoholisierten Personen wird der Zutritt jedoch unter Umständen verweigert.

Aufenthaltsort der SV´ler wird vor Ort von der Polizei entschieden.

Öffnung der Gästekasse und Stadion um 12:30 Uhr.

Auszug aus der Stadionordnung:


(3) Verboten ist den Besuchern weiterhin:

  • Parolen zu rufen, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Dritte aufgrund ihrer/ihres Hautfarbe, Religion, Geschlechts, oder sexuellen Orientierung zu diffamieren;
  • Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund Ihrer/ihres Hautfarbe, Religion, Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigt;
  • beleidigende und feindliche Schriftzüge gegen die Polizei, wie z.B. „A.C.A.B.“ („all cops are bastards“) auf Transparenten, T-Shirts, etc. sind verboten;
  • Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind;
  • rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten;