Login



Noch kein Mitglied?
Jetzt Mitglied werden »

x

08.12.2009 15:23 Uhr

Ordentliche Mitgliederversammlung des F.C. Hansa Rostock

Mittwoch, den 09. Dezember 2009, um 19.00 Uhr findet in der Stadthalle Rostock (Haupteingang), Südring 90, 18059 Rostock, unsere ordentliche Mitgliederversammlung 2009 statt. Der Einlass zur Versammlung erfolgt ab 17:30 Uhr. Der F.C. Hansa Rostock würde sich freuen, Sie, liebe Mitglieder, an diesem Tag begrüßen zu dürfen.

Tagesordnung

01. Bericht des Vorstandes
02. Bericht des Aufsichtsrates
03. Finanzbericht 2008/2009
04. Haushaltsplan 2009/2010
05. Bericht der Kassenprüfer
06. Entlastung der Vereinsorgane für das Geschäftsjahr 2008/2009
07. Satzungsänderung
08. Wahl des Wahlausschusses
09. Wahl des Kassenprüfers
10. Wahl des Schiedsrichterausschusses
11. Wahl des Nachwuchsausschusses
12. Wahl des Ältestenrates

Der Einlass zur Mitgliederversammlung erfolgt nur unter Vorlage der Einladung und des Mitgliedsausweises in Übereinstimmung mit einem gültigen Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Führerschein). Mitglieder, die ihrer Beitragspflicht noch nicht nachgekommen sind, bitten wir zu beachten, dass eine Beitragszahlung am Versammlungstag grundsätzlich nicht möglich ist.


Mit freundlichen Grüßen

Dirk Grabow
Vorstandsvorsitzender


Satzungsänderungsantrag von Herrn Manfred Wimmer (Mitglieds-Nr. 0309) vom 29.06.2009

Der Antrag betrifft als Satzungsänderungsvorschlag den § 9  (Mitgliedsbeiträge) und lautet wie folgt:

An Absatz 1:

Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass bei der Aufnahme in den Verein eine Aufnahmegebühr zu zahlen ist.  Außerdem werden von den Vereinsmitgliedern Monatsbeiträge erhoben. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können Umlagen erhoben werden.
Höhe der Aufnahmegebühr, des Vereinsbeitrages und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Nähere Einzelheiten werden in einer vom Vorstand zu beschließenden Finanz- und Beitragsordnung geregelt.

soll angefügt werden:

Für Mitglieder, die ihrer fälligen Beitragspflicht trotz schriftlicher Mahnung nicht nachgekommen sind, ruht die Mitgliedschaft für die Dauer des Verzuges.

Begründung:

Mit dieser Satzungsänderung soll eine satzungsmäßige Regelung geschaffen werden, damit Mitglieder, welche ihren Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt haben und damit einer wesentlichen Pflicht, die aus der Mitgliedschaft resultiert, nicht nachgekommen sind, auch nicht das Recht zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung haben, auch wenn der endgültige Ausschluss aus der Mitgliedschaft noch nicht erfolgt ist.

Der Vorstand hat sich hierzu im Vorfeld der Mitgliederversammlung nach Prüfung des Satzungsänderungsantrages auf fristgerechten Eingang positioniert und kann dieser Argumentation folgen.