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06.01.2012 12:49 Uhr

Revision abgewiesen: BFH erlässt Urteilstenor, Auflage der DFL greift

Der Bundesfinanzhof hat im Wesentlichen in seinem Urteilstenor die Entscheidung des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. Damit muss der F.C. Hansa Rostock die Steuernachzahlungen gegenüber dem Finanzamt Rostock tätigen. Infolge dessen greift nun auch eine Auflage der DFL, die Spielertransfers bis zur Klärung des Sachverhalts untersagt.

(Rostock) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Revision des F.C. Hansa Rostock zurückgewiesen. Auf Grund dieser Entscheidung wird der F.C. Hansa Rostock im Wesentlichen zur Zahlung von circa 4,5 Millionen Euro Steuern einschließlich Zinsen verpflichtet, die sich aus der Entscheidung des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom November 2010 ergeben.
Bei dem Rechtsstreit mit dem Finanzamt Rostock war zu klären, ob der F.C. Hansa zu unrecht in den Jahren 1999 bis 2001 Zahlungen für Transferentschädigungen, Provisionen an Spielervermittler und Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen für Amateurspieler und Vertragsamateure, die beim aufnehmenden Verein Lizenzspieler werden, als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt hat; oder ob diese zu aktivieren und über die Vertragslaufzeit abzuschreiben gewesen wären.
Angesichts dieses Urteilstenors greift die Ende Dezember 2011 erteilte Auflage der Deutschen Fußball Liga (DFL). Die Auflage zur Überprüfung der wirtschaftlichen Situation verlangt bis zum 18.01.2012 einen beweiskräftigen Nachweis des F.C. Hansa Rostock mit welchen finanziellen Mitteln beziehungsweise Maßnahmen diese Steuerschuld zahlungswirksam erbracht werden kann. Bis zum Nachweis der Zahlungsfähigkeit ist es dem F.C. Hansa Rostock untersagt, Spielertransfers zu tätigen.

Bernd Hofmann, Vorstandsvorsitzender des F.C. Hansa Rostock erklärt: „Es ist bedauerlich, dass das höchste Finanzgericht in seinem Urteil nicht die veränderten Bedingungen im Lizenzfußball nach der sogenannten „Bosman-- Entscheidung“ des Europäischen Gerichtshofes berücksichtigt hat.
Wir sind seit längerem in Gesprächen mit den beteiligten Parteien und sind zuversichtlich, dass wir die entsprechenden Vereinbarungen in der nächsten Woche treffen, um die Zahlungsfähigkeit des Vereins bis zum 30.06.12 zu erhalten und somit die Auflage der DFL zu erfüllen.“

Nachdem der F.C. Hansa Rostock den Rechtsstreit in der ersten Instanz vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern verloren hatte, wurde beim Bundesfinanzhof Revision eingelegt. Zugleich hat der F.C. Hansa Rostock auf Grund des verlorenen Gerichtsverfahrens im Jahresabschluss zum Stichtag 30. Juni 2011 Rückstellungen für Steuerverbindlichkeiten wegen Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Zinsen in Höhe von insgesamt circa 4,43 Millionen Euro gebildet. Somit entstehen durch das Urteil bilanziell keine neuen Verpflichtungen, jedoch ist es zur Sicherung der Liquidität des Vereins notwendig, Zahlungsvereinbarungen zu treffen.