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06.05.2015 14:39 Uhr

Wichtige Hinweise für die außerordentliche Mitgliederversammlung am 10. Mai

Liebe Mitglieder,

im Folgenden haben wir noch einige wichtige Hinweise für die außerordentliche Mitgliederversammlung am kommenden Sonntag (10.05.2015, 14 Uhr) in der DKB-Arena:

Wer ist stimmberechtigt?

Jedes Vereinsmitglied, das zum Zeitpunkt der Durchführung der Mitgliederversammlung volljährig ist und dessen Mitgliedschaft im Verein zum Zeitpunkt der Durchführung der Mitgliederversammlung mindestens drei Monate besteht (d.h. die Mitgliedschaft muss vor dem 10.02.2015 geschlossen worden sein), hat eine Stimme.

Wie kann abgestimmt werden?

Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Eine Briefwahl oder Onlineabstimmung sind demzufolge nicht möglich. Eine Stellvertretung in der Abstimmung ist ausgeschlossen.

Minderjährige Mitglieder

Mitglieder unter 18 Jahren haben Zutritt zur Mitgliederversammlung. Eine Begleitung durch Eltern oder Gäste, die kein Mitglied des F.C. Hansa Rostock e.V. sind, ist nicht gestattet.

Ausführliche Informationen findet ihr auch in der Satzung des F.C. Hansa Rostock e.V. unter §13 „Aufgaben und Stimmrecht“.

Der Zutritt zur Mitgliederversammlung ist nur gegen Vorlage des persönlichen Mitgliedsausweises und eines  amtlichen Lichtbildausweises des Mitgliedes möglich!