10.04.2025 19:41 Uhr
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat heute bekanntgegeben, dass sein Bundesgericht unsere Verwaltungsbeschwerde gegen die Absetzung unseres Auswärtsspiels bei der SpVgg Unterhaching abgewiesen hat. Zudem hat der DFB bereits den 29.04.2025 (Dienstag, 19 Uhr) als Nachholtermin für die Partie bekanntgegeben.
Nochmals zum Hintergrund unserer Beschwerde: Unser Rückspiel gegen die SpVgg Unterhaching wurde nur wenige Tage vor dem ursprünglichen Austragungstermin (02.03.2025) von der Spielleitung des DFB abgesetzt. Grundlage der Entscheidung war, dass die Gemeinde Unterhaching den Sportpark als Spielstätte kurzfristig gesperrt hatte, da die SpVgg kein aktuelles, von den zuständigen Behörden genehmigtes Sicherheitskonzept vorlegen konnte und in diesem Zusammenhang wiederholt entsprechende Fristen versäumt hatte.
Der F.C. Hansa hatte gegen diese Absetzung beim DFB zunächst eine Beschwerde (28.02.2025) eingelegt. Nachdem diese vom Spielausschuss des DFB zurückgewiesen wurde, hatten wir vor dem DFB-Bundesgericht eine Verwaltungsbeschwerde (14.03.2025) eingelegt und darin beantragt, das streitgegegenständliche Spiel mit 2:0 zu Gunsten des F.C. Hansa zu werten. Auch diese wurde nun abgelehnt.
Der F.C. Hansa Rostock hat das Urteil des DFB-Bundesgerichts zur Kenntnis genommen und prüft aktuell weitere Rechtsmittel, um die Interessen unseres Vereins mit aller Konsequenz zu vertreten. Wir werden dich weiter auf dem Laufenden halten.