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27.01.2015 14:56 Uhr

DFB-Urteil: 2.000 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock / Weitere Verfahren eingestellt

Der F.C. Hansa Rostock wurde durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss im Einzelrichterverfahren mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt. Der Grund: Unsportliches Verhaltens einiger Hansa-Anhänger. So wurde beim Auswärtsspiel bei Rot-Weiß Erfurt am 13. Dezember 2014 in der 66. Minute im Rostocker Zuschauerbereich ein Knallkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. Rainer Friedrich, Vorstand für Stadionmanagement und Prävention beim F.C. Hansa erklärt: "Wir haben gerade mit größter Anstrengung und der überwältigender Unterstützung der großen Hansa-Familie die Herausforderung der DFB-Nachlizenzierung gemeistert. Jede Strafzahlung ist für den Verein sowohl monetär als auch hinsichtlich des Klub-Ansehens ein großer Schaden. Deshalb rufen wir unsere Anhänger dazu auf, sich bei den Spielen der Kogge besonnen, fair und somit im Sinne ihres F.C. Hansa Rostock zu verhalten."

Hinweis: Alle weiteren Verfahren durch den DFB-Kontrollausschuss für Vorfälle im Gästeblock bei den Heimspielen der Hanseaten gegen den VfL Osnabrück am 31. Oktober 2014, gegen die SG Dynamo Dresden am 29. November 2014 und Holstein Kiel am 20. Dezember 2014 (Vorwurf: unzureichender Ordnungsdienst des F.C. Hansa Rostock) wurden eingestellt.