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12.04.2018 16:48 Uhr

DFB-Urteil: 35.000 Euro Geldstrafe für den F.C. Hansa Rostock

Nach Zuschauer-Vorkommnissen in insgesamt sechs Meisterschaftsspielen der laufenden Saison hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den F.C. Hansa Rostock in einer heutigen mündlichen Einspruchs-Verhandlung zu einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro verurteilt. Bis zu 12.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, insbesondere zur Verbesserung der Video- und Kameratechnik im Ostseestadion.

Ursprünglich war der FCH am 7. März 2018 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen Vorkommnissen in zwei Drittligaspielen zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden, wogegen Hansa Einspruch eingelegt hatte. Die danach noch folgenden Vorkommnisse wurden heute mitverhandelt.

Betroffen waren die Drittligaspiele gegen Halle, Lotte, Münster, Bremen II, Zwickau und Osnabrück. Verurteilt wurden unter anderem der Einsatz von Pyrotechnik, Diebstahl, das Werfen von Gegenständen in den Innenraum und Vandalismus wie beispielsweise das Zerstören von Toiletten.

„Alles in allem sind wir froh, dass es uns noch gelungen ist, ein verhältnismäßig mildes Urteil zu erwirken. In seiner Urteilsfindung hat der DFB vor allem unsere intensiven Bemühungen im Bereich der Präventivarbeit und in diesem Zusammenhang auch den steten und glaubwürdigen Dialog zwischen Verein und Fanszene positiv angerechnet. Nachvollziehbarerweise sind allerdings Vorfälle wie Vandalismus hier im Speziellen die Beschädigung von sanitären Einrichtungen und das Werfen von Polen-Böllern und Raketen aufs Spielfeld sehr schwer ins Gewicht gefallen. Wie unterschiedlich ein jeder sein Fandasein auch interpretieren möchte, aber solche Aktionen sind absolute No-Gos“, so Robert Marien, Vorstandsvorsitzender des F.C. Hansa Rostock, zum Urteil des DFB.

Der F.C. Hansa Rostock hat dem heutigen Urteil zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.