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21.09.2011 16:54 Uhr

DFB-Urteil: Schadensersatz und Zuschauerausschluss

(Rostock) Am heutigen Mittwoch (21. September 2011) hat der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes den F.C. Hansa Rostock wegen der Vorfälle beim Auswärtsspiel in Frankfurt am 16. September mit einem Ausschluss seiner Anhänger für die nächsten beiden Auswärtsspiele in der 2. Bundesliga belegt. Der Ausschluss der Anhänger betrifft die Partien beim FC Erzgebirge Aue  am 30. September 2011 und bei Fortuna Düsseldorf am 21. Oktober. Darüber hinaus muss der F.C. Hansa beiden Vereinen einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von je 25.000,- Euro zahlen. Die Gästefanblöcke müssen bei diesen Spielen frei bleiben.

„Diese Strafzahlungen sind für einen Verein wie den F.C. Hansa Rostock, der den Großteil seiner Finanzen in den eigenen Nachwuchs investiert,  natürlich eine Katastrophe.
Wir werden weiterhin alles in unserer Macht stehende tun und diesem Problem offensiv mit Kommunikation aber auch Repression der Täter begegnen. Das DFB-Sportgericht hat unsere Bemühungen dahingehend auch erneut strafmildernd berücksichtigt.
Wir appellieren an unsere Fans, an die Politik und die Rechtsprechung sich bei dieser Mission zu beteiligen, um die gesehenen Szenen aus unseren Stadien zu vertreiben“, erklärte Bernd Hofmann, Vorstandsvorsitzender des F.C. Hansa Rostock.  

Weiterhin sieht das Strafmaß vor, dass der F.C. Hansa die beiden Heimvereine am Spieltag durch Fanbetreuer und eine ausreichende Anzahl eigener Ordnungskräfte vor Ort unterstützen muss. Der F.C. Hansa Rostock hat dem Urteil zugestimmt.