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17.06.2025 11:00 Uhr

Entscheidung des DFB-Schiedsgerichts im Verfahren gegen die Spielabsetzung in Unterhaching

Das Ständige Schiedsgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat dem F.C. Hansa seinen Schiedsspruch im Verfahren rund um die Absetzung und spätere Neuansetzung der Partie bei der SpVgg Unterhaching mitgeteilt: Die Klage wurde zurückgewiesen.

F.C. Hansa Rostock

Aus Sicht des F.C. Hansa hätte das ursprünglich abgesetzte Spiel nicht neu angesetzt, sondern aufgrund des Verschuldens der SpVgg Unterhaching mit 2:0 für Hansa gewertet werden müssen - auch vor dem Hintergrund, dass die wiederholte Neuansetzung des Spiels in einer entscheidenden Phase der Saison eine zusätzliche Belastung für Mannschaft und Trainerteam und damit eine erhebliche Benachteiligung im sportlichen Wettbewerb darstellte.

Obwohl das Nachholspiel sportlich am 07.05.2025 mit einem 2:0-Auswärtssieg für den FCH endete, wurde das Verfahren bewusst fortgeführt – mit dem Ziel, eine grundsätzliche Entscheidung über die zentrale Frage zu erhalten: War die Spielabsetzung und -verlegung rechtens oder hätte das Spiel für Hansa gewertet werden müssen, da das ursprünglich für den 02.03.2025 terminierte Spiel nur deshalb abgesetzt werden musste, weil die SpVgg kein aktuelles, von den zuständigen Behörden genehmigtes Sicherheitskonzept vorlegen konnte und in diesem Zusammenhang wiederholt entsprechende Fristen versäumt hatte.

Das Schiedsgericht hat diese Kernfrage nicht beantwortet, sondern die Klage formell zurückgewiesen. Damit ist das Verfahren nun abgeschlossen. Rechtsmittel gegen den Schiedsspruch, um doch noch eine Klärung der Sachfrage zu erhalten, bestehen nicht. Das ist für den F.C. Hansa besonders ärgerlich, weil durch die Spielverlegung nachweislich Mehraufwand und zusätzliche Kosten entstanden sind.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat des FCH bedauern ausdrücklich, dass das Schiedsgericht keine Entscheidung zur eigentlichen Sachfrage getroffen hat. Besonders kritisch wird dabei gesehen, dass das Gericht in seiner Urteilsbegründung selbst auf ein „intransparentes und lückenhaftes Regelwerk“ für solche Fälle hinweist. Trotz der nun formellen Verfahrensbeendigung hofft der F.C. Hansa Rostock eine grundlegende Überarbeitung der entsprechenden Regelwerke für solche Fälle seitens des DFB, um künftige Wettbewerbsnachteile auszuschließen.