Login



Noch kein Mitglied?
Jetzt Mitglied werden »

x

23.01.2020 17:50 Uhr

F.C. Hansa Rostock kann vor DFB-Sportgericht Teil-Reduzierung der Geldstrafe erwirken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat heute in mündlicher Verhandlung eine der beiden Geldstrafen reduziert, gegen die der F.C. Hansa Rostock Einspruch eingelegt hatte. Statt mit ursprünglich 45.925 Euro wurde der Verein wegen der Vorkommnisse im Spiel bei Waldhof Mannheim am 29. September 2019 nunmehr nur noch mit 38.425 Euro Geldstrafe belegt. Bis zu 13.000 Euro davon kann der F.C. Hansa für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre.

Hingegen hatte die ausgesprochene Strafe in Höhe von 7100 Euro wegen der Zuschauerverfehlungen im Spiel bei Carl Zeiss Jena am 3. November 2019 auch nach der Verhandlung weiterhin Bestand. Beide Geldstrafen summieren sich demnach jetzt auf eine Gesamthöhe von 45.525 Euro.

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte anschließend zu den Urteilen: „Was die Strafe aus dem Mannheim-Spiel betrifft, so hat die Beweisaufnahme ergeben, dass die ursprünglich angenommene Anzahl an gezündeten Rauchfackeln leicht nach unten zu korrigieren war. Stattdessen konnte das Gericht bezüglich der Vorfälle beim Spiel in Jena keinen anderen Sachverhalt feststellen, weshalb es hier bei der Strafe aus dem
vorangegangenen Einzelrichterurteil geblieben ist.“

Robert Marien, Vorstandsvorsitzender des F.C. Hansa Rostock: „Nach Eingang des schriftlichen Urteils werden wir prüfen, ob wir gegebenenfalls weitere Rechtsmittel einlegen. Trotz der Reduzierung der Strafe kann man doch immer wieder überrascht sein, wie kreativ das Sportgericht in seinen Begründungen ist, wie vereinfacht die Beweisvorträge sind und wie Aussagen interpretiert werden."