Login



Noch kein Mitglied?
Jetzt Mitglied werden »

x

03.04.2006 13:43 Uhr

„Flitzerfälle“ – Verhandlung vor dem OLG Rostock

Im vergangenen Jahr sorgte eine Entscheidung des Landgerichts Rostock in Kreisen von Sportrechtlern und Fußballanhängern für Aufsehen. Drei „Stadionflitzer“ waren während des Spiels gegen Hertha BSC im Oktober 2003 auf das Spielfeld gelaufen. Das DFB-Sportgericht verurteilte den F.C. Hansa deshalb zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro. Der Verein beriet sich mit den Vereinsanwälten Volker Beecken und Gunnar Kempf aus der Kanzlei Beecken, Rippen, Slodowitz und verklagte die drei „Flitzer“ auf Schadensersatz in Höhe der vom DFB-Sportgericht ausgeurteilten Strafe. Mit Erfolg. Das Landgericht Rostock entschied, die Störer haben dem Verein den Schaden zu ersetzen. Zwei „Flitzer“ legten Berufung beim Oberlandesgericht ein. Die mündliche Verhandlung findet in der kommenden Woche statt. Rechtsanwalt Gunnar Kempf erklärte, er ginge davon aus, dass das Urteil des Landgerichts bestätigt werde. Damit läge dann erstmalig eine obergerichtliche Grundsatzentscheidung zu den „Flitzerfällen“ vor. Weiter gehe er davon aus, dass zukünftig auch andere Vereine dem konsequenten Beispiel Hansa Rostocks folgen und die Störer in Regress nehmen werden. Ein „Flitzer“ werde sich bei den bekannten hohen Strafen des DFB, die dann von den Störern den Vereinen zu ersetzen sind, genau überlegen, ob er den Zuschauerbereich verlasse. Der DFB hofft auf eine Entscheidung vor der Weltmeisterschaft, damit derartige Störfälle bei dem Sportereignis des Jahres unterbleiben.