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19.07.2007 17:06 Uhr

Hansa macht Schadenersatz-Ansprüche geltend

Zum zweiten Mal nach 2005 macht der F.C. Hansa Schadenersatzansprüche gegenüber Fans geltend. Aktuell gehen die Rostocker gegen einen 21-Jährigen vor, der in der vergangenen Woche vom Amtsgericht Karlsruhe zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt wurde. Beim Spiel des F.C. Hansa in Karlsruhe am 20. November 2006 soll der Mann eine Leuchtrakete in den Karlsruher Fanblock abgefeuert haben, die nur knapp den Kopf eines Zuschauers verfehlte.

 

Der F.C. Hansa war daraufhin vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. „Wir begrüßen, dass das Amtsgericht Karlsruhe dieses verantwortungslose Verhalten so konsequent geahndet hat. Die uns damals vom DFB-Sportgericht auferlegte Geldstrafe werden wir jetzt in voller Höhe von dem Mann einfordern“, äußert sich der Vorstandsvorsitzende des F.C. Hansa Dirk Grabow.

Im Jahr 2006 gab das Oberlandesgericht Rostock in einem deutschlandweit einmaligen Prozess dem F.C. Hansa Recht, Schadenersatz von drei Störern zu fordern. Diese waren am 25. Oktober 2003 während der Bundesligapartie des F.C. Hansa gegen Hertha BSC in den Innenraum des Ostseestadions gesprungen und über den Platz gelaufen. Gegen das erstinstanzliche Urteil des Rostocker Landgerichts hatten zwei der drei Störer Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. Der Verein war damals vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden.