18.10.2010 19:23 Uhr
Das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes (DFB) hat den F.C. Hansa Rostock am 18. Oktober 2010 mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
Als Begründung für die Strafe wurde der Einsatz von Pyrotechnik während der Auswärtsspiele in Erfurt, Stuttgart, Babelsberg und Jena sowie - für die Höhe der Strafe entscheidend - die abgefeuerte Leuchtkugel in den Gästeblock während des Heimspiels gegen Eintracht Braunschweig angegeben. Zukünftige Vorkommnisse negativer Art (Leuchtkugeln, Böller, bengalische Fackeln, Rauchbomben etc.) können zu einer Platzsperre, einem Teilausschluss der Öffentlichkeit oder einer Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit führen.
Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.