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13.04.2012 19:55 Uhr

Keine Einigung im Erörterungstermin

(Rostock) Am Freitag (13. April 2012) fanden sich im Rahmen des Beschwerdeverfahrens - St. Pauli gegen die Stadt Hamburg, Vertreter der Polizei, des F.C. St. Pauli und Hansa Rostock in Hamburg ein, um die Unterlassungsverfügung der Hamburger Polizei zu erörtern. Nach dieser Verfügung ist es dem FC. St. Pauli verboten, dem F.C. Hansa Rostock Eintrittskarten für die gemeinsame Begegnung am 22. April 2012 zur Verfügung zu stellen. Dagegen war der FC St. Pauli, inzwischen schon in der zweiten Instanz, gerichtlich vorgegangen.

Dabei wurden unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Ein gemeinsam erarbeiteter Vorschlag lautete schlussendlich: Das Kartenkontingent wird auf 1.500 Steh- sowie 700 Sitzplatzkarten reglementiert. Diese werden personalisiert verkauft.
Weiter sollte allerdings eingeschränkt werden, dass dabei allen Fans, die in der sogenannten Datei „Gewalttäter Sport“ der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) eingetragen sind, keine Karten verkauft werden dürfen.
„Die Polizei räumte bei dem Erörterungstermin ein, dass diese nicht ausschließen kann, dass in dieser Datei auch eine Vielzahl „Unschuldiger“ geführt wird. Die Datei ist somit nicht aussagekräftig und für die Ausgrenzung von Gewalttätern nicht geeignet“, kommentiert Gunnar Kempf von der Kanzlei Klopsch Rechtsanwälte, dem Rechtsbeistand des F.C. Hansa Rostock.

 „Der F.C. Hansa Rostock bedankt sich für das Engagement des FC St. Pauli für die Fans des F.C. Hansa Rostock. Dem personalisierten Verkauf hätten wir selbstverständlich zugestimmt. Allerdings verwahren wir uns vor der Pauschalisierung von über 500 Hansa-Fans. Im schlimmsten Fall hätte dieser Vorschlag bedeutet, dass 500 Fans, die gerade keine Gewalttäter sind, keine Karte erwerben können. Deshalb konnten wir diesem Vorschlag nicht zustimmen. Unser Gegenvorschlag, alle Personen mit Stadion-, bzw. Hausverbot auszuschließen, wurde abgelehnt. Aus unserer Sicht wäre dieses Vorgehen zielführend, um die Gewalt aus dem Stadion zu verbannen, nicht pauschal hunderte Menschen in Generalverdacht zu nehmen und auszugrenzen“, erklärt Bernd Hofmann, Vorstandsvorsitzender des F.C. Hansa Rostock.

Am kommenden Montag (16. April 2012) wird das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung verkünden.