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28.04.2006 19:01 Uhr

Oberlandesgericht gibt dem F.C. Hansa Recht

42 Tage vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft gab das Rostocker Oberlandesgericht in einem deutschlandweit einmaligen Prozess dem Fußball-Zweitligisten F.C. Hansa Rostock Recht, der drei Stadionflitzer auf Schadensersatz verklagt hatte. Das Gericht erklärte, dass der Fußballverein die 20.000-Euro-Geldstrafe des Deutsche Fußball-Bundes (DFB) gegen den Club in voller Höhe von den Stadionflitzern einfordern kann. "Die Beklagten haben den Schaden verursacht", betonte der Vorsitzende Richter Hans-Georg Eckert.
Das WM-Organisationskomitee begrüßte den Richterspruch. "Das Hansa-Urteil hat Signalwirkung für das WM-OK. Falls die FIFA uns bei der WM wegen Flitzern mit Geldstrafen belegt, werden wir die jetzt vorhandenen Rechtsmittel nach dem Hansa-Modell ausschöpfen", sagte OK-Pressesprecher Jens Grittner.
Hansa-Anwalt Gunnar Kempf erklärte, dass sowohl der DFB als auch die Deutsche Fußball Liga (DFL) den F.C. Hansa Rostock beim Prozess "in vollem Umfang" unterstützt hätten. "Wir wollten mit diesem Prozess ein abschreckendes Urteil erzielen, das in allen Sportarten Auswirkungen haben wird", sagte Kempf. Er deutete zudem an, dass der Verein der Urteil auch vollstrecken werde.
Da es in diesem Fall um eine grundsätzliche Entscheidung geht, ließ das Rostocker Oberlandesgericht eine Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu. Bis Ende Juni müssen die Beklagten entscheiden, ob sie diesen Weg gehen wollen.
Das Rostocker Landgericht hatte bereits in erster Instanz im vergangenen Jahr entschieden, dass die drei Stadionflitzer den Schaden verursacht und somit auch die Geldstrafe von 20.000 Euro zu zahlen haben. Gegen das Urteil hatten zwei der drei Flitzer Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt.
Nach Meinung der Beklagten, die am 25. Oktober 2003 in der Bundesliga-Partie gegen Hertha BSC in den Innenraum des Ostseestadions gesprungen und über den Platz gelaufen waren, sei der Verein wegen eines nicht ausreichenden Sicherheitsdienstes und als Wiederholungstäter höher bestraft worden. Nach Ansicht des Gerichtes sei diese Argumentation jedoch nicht korrekt. "Ein ertappter Dieb kann ja auch nicht sagen, dass der Ladenbesitzer seine Waren hätte besser sichern müssen", sagte Richter Eckert.