Login



Noch kein Mitglied?
Jetzt Mitglied werden »

x

16.04.2012 16:15 Uhr

Oberverwaltungsgericht lehnt Beschwerde ab

Die Beschwerde des FC St. Pauli gegen die Verfügung der Hamburger Polizei wurde heute (16. April 2012) durch das Oberverwaltungsgericht Hamburg per Beschluss zurückgewiesen.

„Sowohl der FC St. Pauli als auch wir haben versucht durch alternative Lösungsvorschläge die Hamburger Polizei umzustimmen. Dies ist uns bedauerlicherweise nicht gelungen.
Wir empfinden die getroffene Maßnahme als nicht zielführend“, erklärt Bernd Hofmann, Vorstandsvorsitzender des F.C. Hansa Rostock.

Dem FC St. Pauli wurde per Untersagungsverfügung der Hamburger Polizei verboten dem F.C. Hansa Rostock das Kartenkontingent für Gästefans von etwa 2.500 Tickets für das Zweitligaspiel am 22. April 2012 zur Verfügung zu stellen. Dagegen war der FC St. Pauli, inzwischen schon in der zweiten Instanz, gerichtlich vorgegangen.