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04.04.2024 13:01 Uhr

SPORTGERICHTSURTEIL: LIGAPARTIE DER FRAUEN GEWERTET

Das Sportgericht des Landesfußballverbands Mecklenburg-Vorpommern hat die Partie des Frauenteams unseres F.C. Hansa gegen den 1.FC Neubrandenburg mit 0:3 gegen die Hansa-Frauen gewertet. Grund dafür ist der unberechtigte Einsatz einer Spielerin. Gegen den Ausgang der Partie am 10. März 2024, die ursprünglich 1:1 endete, hatten die Gäste aus Neubrandenburg Protest eingelegt – diesem Protest wurde nun nach Abschluss des Verfahrens stattgegeben.

F.C. Hansa Rostock

Die eingesetzte Akteurin ist seit der Rückrunde mit einem Zweitspielrecht für die Hansa-Frauen aktiv und bestreitet gleichzeitig auch noch Spiele für die Männermannschaft ihres Stammvereins Hagenower SV. Da die Spielerin am Vortag des Duells unseres F.C. Hansa mit dem 1.FC Neubrandenburg bereits für Hagenow gegen den FC Seenland Warin auf dem Platz stand, war sie laut Regularien des LFV M-V nicht mehr für das Spiel unserer Damenmannschaft einsatzberechtigt – lief im Spitzenspiel der Verbandsliga MV jedoch im Hansa-Trikot auf. Der F.C. Hansa Rostock akzeptiert das Urteil des Sportgerichts und musste somit am grünen Tisch die erste Saisonniederlage hinnehmen.

Die Regularien in der Spielordnung des Landesfußballverbandes MV zum Einsatz einer Spielerin sowohl im Herren- als auch im Frauen-Spielbetrieb wurden durch den F.C. Hansa fehlinterpretiert. Allerdings betrifft dies auch andere Vereine der Frauen-Verbandsliga MV. Denn auch gegen den 1.FC Neubrandenburg wurde ein Verfahren wegen des unerlaubten Mitwirkens einer Spielerin in der Partie gegen den Penzliner SV aus demselben Grund eröffnet und ebenfalls ein Verstoß festgestellt. Die Partie ging eigentlich 17:0 für Neubrandenburg aus, wurde nun 0:3 gegen das Team gewertet. Die Punktabzüge für die Spitzenteams der Verbandsliga MV bedeuten, dass beide Mannschaften nun mit 30 bzw. 25 Punkten in der Tabelle geführt werden, aber weiterhin auf den Plätzen eins und zwei liegen. Der ursprüngliche Fünf-Punkte-Vorsprung unserer Hansa-Frauen bleibt somit also bestehen.