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25.01.2008 14:52 Uhr

Stadionordnung der DKB-Arena wurde ergänzt

Mit sofortiger Wirkung hat die Ostseestadion GmbH & Co. KG den § 3 der Stadionordnung (Verhalten im Stadion) ergänzt. Dabei geht es unter Absatz 2 um das herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Verhalten mittels äußerem Erscheinungsbild der Stadionbesucher in Form von typischer Kleidung und themenbezogener Schriftzeichen. Deshalb wird an dieser Stelle noch einmal auf den geänderten Wortlaut von § 3 der Stadionordnung der DKB-Arena hingeweisen:

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§ 3 Verhalten im Stadion

 

(1) Innerhalb der Stadionanlage hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.

 

(2) Die Ostseestadion GmbH & Co. KG spricht sich gegen jedes herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Verhalten, insbesondere gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Gewaltverherrlichung, Antisemitismus sowie links- und rechtsextreme Tendenzen und Verhaltensweisen aus. Aus diesem Grund können Zuschauer, die insbesondere nach ihrem Erscheinungsbild eine extreme Haltung – wie zuvor dargestellt – erwecken, von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Zum Erscheinungsbild gehört insbesondere auch eine typische Bekleidung, die die Haltung des Trägers – z.B. aufgrund von themenbezogenen Schriftzeichen, wie Buchstaben- und/ oder Zahlenkombinationen – verdeutlicht.

 

(3) Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei-, der Feuerwehr, des Kontroll- und Ordnungsdienstes, des Rettungsdienstes und des Stadionsprechers Folge zu leisten.

 

(4) Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes oder des Stadionsprechers andere Plätze, als auf ihren Eintrittskarten vermerkt – auch in anderen Blöcken – einzunehmen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung des Eintrittsgeldes.

 

(5) Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungsgänge sind freizuhalten.

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